Stand 2017
AGB der infotraX GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführerin Frau Dipl.-Wirt.-Inf. Stephanie Sarach-Reuber, Lindenstraße 6, 50321 Brühl, Tel.: 02232 1504141, Registergericht: AG Köln, Registernummer: HRB 72650.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle zwischen der infotraX GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführerin Frau Dipl.-Wirt.-Inf. Stephanie Sarach-Reuber, Lindenstraße 6, 50321 Brühl (im Folgenden: infotraX) und ihrem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: Besteller) geschlossenen Verträge.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch infotraX. Dies gilt auch dann, wenn infotraX Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Für den Fall einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Die AGB sind nicht anwendbar, wenn der Besteller Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, in diesem Fall gilt das Gesetz.
Software wird für den Besteller ausschließlich auf Grundlage der dem Vertrag beigefügten Spezifikation erstellt oder fortentwickelt. Eine Programmdokumentation oder ein Bedienerhandbuch schuldet infotraX nur bei gesonderter Vereinbarung. Das Gleiche gilt für Installations- und Konfigurationsleistungen.
infotraX erbringt die Leistungen nach besten Kräften unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik. infotraX darf Teillieferungen erbringen, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart darf infotraX zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritte einschalten, z.B. Erfüllungsgehilfen, Subunternehmen und Vertreter.
Zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen stellt der Besteller unentgeltlich einen geeigneten Ansprechpartner (Projektleiter) in angemessenem Umfang bereit. Der Besteller wird infotraX in jedem Stadium der Leistungserbringung auch ohne besondere Aufforderung alle erforderlichen Informationen und Unterlagen übermitteln und über alle vertragswesentlichen Umstände unverzüglich in Kenntnis setzen.
Der Besteller wird die Leistungen innerhalb einer Frist von einem Monat ab Versand bzw. Installation auf deren Vertragsgemäßheit hin überprüfen und unverzüglich die Abnahme erklären oder infotraX festgestellte Mängel mitteilen (wesentliche Verpflichtung). Die Leistungen gelten als abgenommen, soweit nach Ablauf der Prüffrist für eine weitere Frist von zwei Wochen die Nutzbarkeit der Leistungen nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist. Ziffer 3 gilt auch für Teillieferungen gemäß Ziffer 2.2, Satz 2; das Zusammenwirken aller Teile ist Gegenstand der Abnahme der letzten Teillieferung.
Stellt der Besteller wesentliche Mängel fest, setzt er infotraX eine angemessene Frist, die Mängel zu beseitigen. Nach deren Beseitigung stellt infotraX die Leistung erneut zu Überprüfung und Abnahme zur Verfügung. Während der Überprüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten insbesondere Fehler, die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität der Leistung haben. Hierzu gehören auch gestalterische Änderungen, etwa von Interface-Design oder anderen grafischen Bildschirmoberflächen (Websites etc.), die für den Besteller zumutbar sind und Funktion und Aussehen der Leistung nicht grundsätzlich verändern.
Die Leistungen von infotraX dürfen erst nach Zahlung der gesamten Vergütung und nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Die Rechtseinräumung erfolgt auch dann aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung, wenn infotraX aus anderen Vertragsbeziehungen Forderungen gegenüber dem Besteller zustehen. Als vereinbarter Zweck gilt nur der zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss erkennbar gemachte Zweck. Jede weitergehende oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von infotraX und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungsentgelts gestattet. Der Besteller erteilt auf Verlangen Auskunft über Art und Umfang der Nutzung.
Die Leistungen von infotraX dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung als Ganzes oder in Teilen, im Original oder bei einer gestatteten Vervielfältigung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung bearbeitet oder umgestaltet werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung an Dritte abgetreten oder unterlizenziert werden.
Bei Verkäufen behält sich infotraX das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Erlöschen sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für bedingt und künftig entstehende Forderungen von infotraX aus der gesamten Geschäftsbeziehung.
Die Übergabe von Dateien, die infotraX zur Erbringung der Leistung erstellt hat, als Ganzes oder in Teilen erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Das Eigentum am Material (z. B. Datenträger, digitale Vorlagen und Dateien) – unabhängig von der jeweils benutzten Software –, liegt uneingeschränkt bei infotraX. Das Material darf ohne Zustimmung von infotraX weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch in anderer Art und Weise Dritten zugänglich gemacht werden.
Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Gewährleistung dafür ausgeschlossen, dass die Software mit der beim Besteller vorhandenen Software zusammen arbeitet. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller die Software nicht vertragsgemäß nutzt, z.B. ändert oder in einer anderen Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass die Nutzung für den Mangel nicht ursächlich ist.
Der Besteller hat infotraX unverzüglich über Mängel in Textform (z.B. per Mail oder Fax) zu informieren, und zwar unter Angabe der erforderlichen Informationen sowie unter genauer Beschreibung des Störungsbildes (z.B. durch Ausführungen zum Störungsbild, Wiedergabe der Systemmitteilung im Wortlaut).
infotraX darf den Besteller auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden namentlich nennen und die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen. Ziffer 6.1 gilt nicht, wenn der Besteller ein nachvollziehbares entgegenstehendes Interesse geltend macht.
Der Besteller wird alle im Zusammenhang mit den Leistungen von infotraX mitgeteilten oder übersandten Informationen streng vertraulich behandeln. Er trifft alle Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Ziffer 6.2 gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-How und Techniken, die sich auf die Leistungserstellung beziehen sowie für Daten, die dem Besteller bereits bekannt sind oder außerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses bekannt waren oder bekannt werden.
Der Besteller verpflichtet sich, die Leistungen oder wesentliche Teile daraus nicht ohne Zustimmung von infotraX umzusetzen, zu reproduzieren oder in anderer Weise selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.
Beauftragt der Besteller infotraX mit der Nutzung bzw. Bearbeitung vorbestehender Werke Dritter, sichert er den Erwerb aller erforderlichen Nutzungsrechte zu. Der Besteller steht dafür ein, dass der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten durch infotraX keine Rechte Dritter oder vertraglichen Beziehungen zu Dritten entgegenstehen und keine gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheber-, Design-, Marken- und Kennzeichen- sowie Wettbewerbsrechts, verletzt werden.
infotraX haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet infotraX für sich und Erfüllungsgehilfen nur für solche Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
Eine eventuelle Haftung von infotraX für das Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
Der Besteller wird infotraX keine (Original-) Daten oder Programme übersenden, sondern stets eine Kopie davon. Er wird den Verlust von Daten und Programmen unverzüglich gegenüber infotraX mitteilen. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet infotraX nur im Rahmen der Ziffern 7.2 und 7.3 und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Bestellers, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
Verstößt der Besteller gegen die Bestimmungen dieser Ziffer, stellt er infotraX von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die Kosten. Hiervon erfasst sind auch die notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung und -verfolgung.
Der Besteller versichert, die von infotraX zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere nicht Rechte Dritter zu verletzen oder strafbare Inhalte zu veröffentlichen. Er verpflichtet sich, allen Pflichten der Anbieterkennzeichnung, z.B. nach TMG, VSBG, ODR-Verordnung, nachzukommen und diese stets auf aktuellem Stand zu halten. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung stellt der Besteller infotraX von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der angemessenen Gerichts- und Anwaltskosten.
Der Besteller wird infotraX unverzüglich darüber informieren, wenn ihm eine Abmahnung, eine einstweilige Anordnung oder eine behördliche Sperrungsanordnung zugeht, die auf rechtswidrige Inhalte oder einen rechtswidrigen Domainnamen gestützt ist.
Der Besteller wird Passwörter regelmäßig ändern und geheim halten. Er wird infotraX unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist.
Der Besteller wird von allen Daten, die er auf Servern von infotraX ablegt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert sind, um eine schnelle und kostengünstige Widerherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Fall des Datenverlustes wird der Besteller die bestreffenden Datenbestände erneut unentgeltlich auf die Server von infotraX hochladen und die Konfiguration wiederherstellen.
Die Server von infotraX erreichen im Jahresmittel eine Verfügbarkeit von 97 %, bezogen auf 24 Stunden täglich und 7 Tage in der Woche. Zu den ausgenommenen 3 % gehören Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von infotraX nicht über das Internet zu erreichen sind. Dazu gehören ferner technische Arbeiten (z.B. Wartung), in denen keine ununterbrochene Verfügbarkeit gewährleistet werden kann. Für eine vorbeugende Wartungsarbeit wird infotraX eine Betriebsunterbrechung, soweit möglich, einen angemessenen Zeitraum zuvor ankündigen.
Für die Leistungen von infotraX sind Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erforderlich. Diese sind durch den Besteller bei Vertragsabschluss korrekt zu übermitteln. Die Daten werden vertraulich entsprechend dem Datenschutzrecht behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Zu den Daten gemäß Ziffer 9.1 gehören Name und Anschrift des Bestellers, Art der Leistungen etc. Weitere Daten können freiwillig angegeben werden. Der Besteller ist berechtigt, der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu widersprechen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Brühl.
Gegen Ansprüche von infotraX kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Besteller steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich entspricht.
Entwickelt und betrieben in Deutschland